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Gute Aussichten für Unternehmen und Forschungseinrichtungen: Neuerungen im ZIM seit 1. Juli 2012

Anpassungen, die eine gute Voraussetzung zur Stärkung der finanziellen Basis der mittelständischen Unternehmen sind

Für Unternehmen und Forschungseinrichtungen ist das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) eine unkomplizierte, schnelle und effiziente Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung von Produkt-, Verfahrens - oder Dienstleistungsinnovationen.

Für die Fortführung des Programms hat die Bundesregierung 2012 und 2013 jeweils rund 500 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Eine gute Voraussetzung zur Stärkung der finanziellen Basis der mittelständischen Unternehmen.

Vier Jahre nach Start des Programms wurden jetzt auch Anpassungen vorgenommen, um dem Bedarf des Mittelstands noch besser gerecht zu werden:

•    Die Antragsfrist wird von Ende 2013 auf Ende 2014 verlängert
•    Die Netzwerkförderung umfasst neben den externen Managementdienstleistungen zukünftig auch die im Netzwerk durchgeführten FuE-Kooperations- und Einzelprojekte.
•    Die Anreize für internationale FuE-Kooperationen und exportorientierte Projekte werden erhöht, beispielsweise durch Unterstützung der Markteinführung mit bis zu 75.000 EUR.
•    Die Antragsberechtigung wird für Unternehmen bis 500 Beschäftigte erweitert.

Mehr zu den Programmanpassungen finden Sie in dem beigefügten Infoblatt. Weitere Informationen zum Programm:
 
•    ZIM-Broschüre und neue ZIM-Richtlinie unter www.zim-bmwi.de/download.
•    Erfolgsbeispiele zum Programm unter www.zim-bmwi.de/erfolgsbeispiele
•    ZIM-NEWS abonnieren unter www.zim-bmwi.de/newsletter

Die nächsten Veranstaltungstermine zu ZIM finden Sie unter
www.zim-bmwi.de/veranstaltungen.

Ab Mitte/Ende Juli können Sie unter www.zim-bmwi.de im Downloadbereich die neuen ZIM-Infobroschüren kostenlos bestellen. Gerne senden wir Ihnen Exemplare in der von Ihnen gewünschten Auflage zu.

Files:
120627_Infoblatt_neue_Richtlinie.pdf


 

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