Die weiteren Mittel sollen die große Programmnachfrage decken und noch mehr marktgängige Innovationsvorhaben der experimentellen Entwicklung gezielt unterstützen. „Für Einzelvorhaben können wir künftig Zuschüsse von bis zu einer Million Euro und für Verbundvorhaben bis zu drei Millionen Euro gewähren. So können wir eine starke konjunkturelle Hebelwirkung erzielen und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen nachhaltig stärken. Zugleich leisten wir einen wichtigen Beitrag, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Baden-Württemberg zu halten“, so Hoffmeister-Kraut.
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Der Ministerrat hatte am 15. Dezember 2020 Invest BW als das größte branchenoffene einzelbetriebliche Innovations- und Investitionsförderprogramm in der Geschichte des Landes beschlossen und in einer ersten Tranche 150 Millionen Euro für die einzelbetriebliche Förderung und für Maßnahmen zur Stärkung des Forschungsstandortes BW beschlossen. Die Nachfrage nach dem Förderprogramm ist seit Programmstart ungebrochen hoch und bestätigt den großen Bedarf der Unternehmen. Nach der ersten Förderbekanntmachung von Januar bis April 2021 sind insgesamt 346 Anträge mit einem Fördervolumen von 159 Millionen Euro eingegangen, womit Innovations- und Investitionsvorhaben bis zu 494 Millionen Euro umgesetzt werden sollen. Nachdem die verfügbaren Fördermittel aus der ersten Tranche bereits deutlich überzeichnet waren, musste am 16. April 2021 eine vorübergehende Antragspause eingelegt werden.
Für die Fortschreibung von Invest BW stehen bis Ende 2022 nun insgesamt weitere 200 Millionen Euro aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ zur Verfügung. Nach dem Ende der Antragspause soll voraussichtlich im Herbst eine Antragstellung mit angepassten Förderkonditionen wieder möglich sein.
In der Innovationsförderung sollen bis Ende 2022 regelmäßige technologieoffene und auch missionsorientierte Förderaufrufe ausgeschrieben werden. Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg. Die Fördersätze sind abhängig von der Unternehmensgröße und werden unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung für die experimentelle Entwicklung festgelegt. KMU erhalten hierbei besonders attraktive Förderkonditionen. Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte soll maximal 24 Monate betragen.
Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, wird die Investitionsförderung auf Vorhaben von übergeordneter volkswirtschaftlicher Bedeutung begrenzt und hierzu wird es zunächst keinen weiteren Förderaufruf geben.
Die Antragstellung und weitere Förderbedingungen werden in den Förderaufrufen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus veröffentlicht. Nach der noch einzuholenden Zustimmung des Finanzausschusses des Landtags soll die Antragstellung zeitnah wieder möglich sein. Ein erster Förderaufruf soll spätestens im Herbst 2021 auf der Internetseite www.invest-bw.de des beauftragten Projektträgers „VDI/VDE Innovation + Technik GmbH“ veröffentlicht werden.
Quelle: Wirtschaftsministerium BW
Ansprechpartner:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
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