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Start-up BW Pro-Tect

Corona-Krise: Ausweitung des Förderprogramms Start-up BW Pre-Seed

Durch die Corona-Pandemie haben Gründerinnen und Gründer verstärkt mit ausbleibenden Finanzierungsrunden und daraus resultierenden Liquiditätsengpässen zu kämpfen. „Besonders aussichtsreiche Gründungsvorhaben, die den Wirtschaftsstandort schon morgen entscheidend mitgestalten könnten, dürfen in dieser Krise nicht verloren gehen," stellt die Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut fest.

Zur Unterstützung von Start-ups, die durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, weitet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg seine Frühphasenförderung "Start-up BW Pre-Seed" aus und bringt das Förderprogramm "Start-up BW Pro-Tect" an den Start. Start-up BW Pro-Tect richtet sich an Start-ups, die die erste Phase bereits hinter sich haben und aufgrund der Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind – vorausgesetzt, sie sind nicht älter als fünf Jahre. Ziel des Förderprogramms ist es, kurzfristige Liquiditätsengpässe bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken.

Voraussetzungen für eine Förderung mit Start-up BW Pre-Seed

  • Der zusätzliche Liquiditätsbedarf muss aufgrund negativer Effekte bedingt durch die Corona-Pandemie entstanden sein.
  • Die Gründung des Start-ups darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
  • Es wurden noch keine Gewinne ausgeschüttet (Gemäß Artikel 22 AGVO).
  • Grundsätzlich darf noch nicht mehr als 2 Millionen Euro Eigenkapital aufgenommen worden sein.
  • Es handelt sich um ein wachstumsorientiertes Geschäftsmodell, welches im Kern von innovativen Produktentwicklungen oder Anwendungen getragen wird (beispielsweise KI-Anwendungen, Plattformtechnologien, E-Commerce, Smart-Green-Technologien, Industrie 4.0 oder Life Sciences).
  • Die Empfehlung sowie die Begleitung des Start-ups erfolgt durch einen Partner – wie dem Technologiepark Heidelberg
  • Private Ko-Investoren übernehmen mindestens 20 Prozent der Start-up-Finanzierung zu gleichen Konditionen wie das Land Baden-Württemberg.
  • Die Berechnungsgrundlage für den Finanzierungsbedarf ist der „Cashburn“, also die fortlaufenden zahlungswirksamen Kosten abzüglich etwaiger Umsätze der nächsten sechs Monate.

Antragstellung

Wir sind Partner des Programms und Ansprechpartner für interessierte Start-ups. Wir unterstützen die Gründerinnen und Gründer bei der Suche nach Ko-Investoren und begleiten die geförderten Start-ups bei der Bewältigung der durch die Corona-Krise verursachten Herausforderungen.

Dein Start-up erfüllt die Voraussetzungen? Wende dich per E-Mail an technologiepark(at)heidelberg.de

Weitere Informationen

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