Im Fokus der Förderung stehen Vorhaben im vorwettbewerblichen Bereich, auf deren Basis neue und verbesserte KI-basierte Produkte und Dienstleistungen entstehen. Antragsberechtigt sind Konsortien, die aus mindestens zwei KMU mit Hauptsitz in Baden-Württemberg und mindestens einer Forschungseinrichtung (ein Hochschulinstitut oder eine gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung) mit Sitz in Baden-Württemberg bestehen. Formaler Antragsteller und Konsortialführer kann dabei ausschließlich eine Forschungseinrichtung sein.
Das maximale Fördervolumen für jedes Projekt liegt bei 300.000 Euro. Der rechnerische Fördersatz im Hinblick auf die kalkulierten Gesamtprojektkosten des Konsortiums darf 80 % nicht übersteigen. Die Fördersumme pro beteiligtem KMU ist auf maximal 75.000 Euro begrenzt. Für den Förderaufruf stehen fünf Millionen Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung.
Antragsfrist ist der 14. Oktober 2020.
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